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Mit Dach- und Heckträger unterwegs (04.2010)
Das KFZ-Sachverständigenbüro Brouwer gibt praktische Tipps für den sicheren Transport des Urlaubsgepäcks.
„Achtung Autofahrer! Auf der A81 zwischen Ludwigsburg-Süd und Stuttgart-Zuffenhausen liegt ein Fahrrad auf der linken Spur.“ Gefahrenmeldungen aus dem Verkehrsfunk wie diese häufen sich in der Urlaubszeit und sind ein Indiz dafür, dass die Bundesbürger zwar gern mit Sack und Pack verreisen, aber die Ladung, die nicht mehr ins Auto rein passt, allzu oft nur ungenügend sichern. Gerissene Spanngurte und Abwürfe von Boards und Boxen sind häufig fatale Folgen purer Bequemlichkeit oder schlichten Unwissens. Denn vielen Verkehrsteilnehmern fehlt es an der Vorstellungskraft, welchen Belastungen das Ladegut am Auto durch Fahrtwind, Brems- und Lenkmanöver ausgesetzt ist. Das KFZ-Sachverständigenbüro Brouwer gibt wichtige Tipps, damit das Gepäck am Auto die Fahrt zum Urlaubsort auch problemlos übersteht.
Der richtige Grundträger zum Auto
Ob Dach- oder Heckträger – moderne Autos benötigen nicht nur ein auf den Einsatzzweck optimiertes System für Räder, Skier oder Dachboxen. Vielmehr braucht man in aller Regel auch einen speziell auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmten Grundträger, der nur an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten am Auto sicher montiert werden darf. Nicht zuletzt dienen die individuellen Konstruktionen dazu, um Lack- und Blechschäden am Fahrzeug selbst zu vermeiden.
Auch für die vermeintlich universellen Systeme zur Befestigung an einer Anhängekupplung gelten Einschränkungen. Darauf weist Dipl.-Ing. Johann Brouwer ausdrücklich hin. Systeme für die Anhängekupplung müssen ein zusätzliches Kennzeichen tragen. Die zulässige Stützlast der Anhängekupplung darf nicht überschritten werden. Für Kupplungen aus Aluminium sind spezielle Träger notwendig. Die meisten hochwertigen Trägersysteme sind überdies mit Bremslicht, Blinker und Rücklicht ausgerüstet, die über die Steckdose der Anhängekupplung angeschlossen werden. Diese Extra-Beleuchtung ist im Übrigen sogar Pflicht, wenn die fahrzeugeigenen Vorrichtungen durch den Träger oder dessen Ladung in ihrer Sichtbarkeit beeinträchtigt werden.
Den richtigen Dach- oder Heckträger samt Befestigung fürs eigene Auto zu finden ist trotz aller Vorschriften meist gar nicht so schwierig. Auf den Internetseiten der namhaften Hersteller kann man sich in aller Regel bis zum gewünschten Fahrzeugtyp durchklicken, um das dazu passende System zu ermitteln.
Sicherheit mit Prädikat
Verwenden Sie keine Träger und kein Zubehör ohne Kennzeichnung. Das GS-Siegel zum Beispiel bestätigt, dass das jeweilige Produkt im Sinne der europäischen Rechtsprechung „sicher“ ist. Moderne Dachboxen sind nach DIN 75302 oder ISO 11154 zugelassen. Sichere Spanngurte, mit denen beispielsweise Surfboards oder Boote auf dem Dachträger verzurrt werden, sind häufig mit GS oder nach DIN 12195/2 gekennzeichnet und tragen einen Aufnäher, der die Zurrkraft des Gurts in daN (= Dekanewton, entspricht der maximalen Zugkraft in Kilogramm) angibt.
Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings nicht seiner ganz persönlichen Verpflichtung nach § 22 StVO, wonach die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
Gewichte und Geschwindigkeit
Selbstverständlich darf das Auto für den Urlaub nicht überladen werden. Aber was ist zuviel? Die mögliche Zuladung lässt sich zwar aus den Angaben im Fahrzeugschein als Differenz aus dem Gesamtgewicht und dem Leergewicht errechnen. Wir weisen aber darauf hin, dass die maximal zulässige Dachlast für Pkw nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die findet sich vielmehr in der Bedienungsanleitung und beträgt je nach Fahrzeugtyp im Normalfall zwischen 50 und 100 Kilogramm. Dort steht in der Regel auch die zulässige Stützlast für die Anhängekupplung (meist in ähnlicher Größenordnung). Die Stützlast findet sich bei nachgerüsteten Kupplungen auch in den dazugehörigen Zulassungspapieren.
Vermeintlich am großzügigsten lässt es sich bei Fahrradträgern an der Heckklappe rechnen, denn dort begrenzt die relativ hohe zulässige Achslast an der Hinterachse die Zuladung. Doch sollte man bedenken, dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende Fahrzeugeigengewicht enthalten ist.
Grundsätzlich ist größte Vorsicht beim Fahren mit Dach- und Heckträgern walten zu lassen. Denn es ändert sich das Fahrverhalten beim Lenken und Bremsen. Außerdem steigen der Kraftstoffverbrauch und die Seitenwindempfindlichkeit enorm an.
Selbst wenn in der Bedienungsanleitung der Träger nicht eigens darauf hingewiesen wird, sollten Sie möglichst nie die Autobahnrichtgeschwindigkeit von Tempo 130 überschreiten. Und überlegen Sie es sich besser zweimal, ehe sie zuviel aufladen. Besonders kritisch ist zum Beispiel die Beladung mit mehr als drei Fahrrädern, selbst wenn dabei die zulässigen Gewichtsgrenzen ordnungsgemäß beachtet werden.
Montieren und Rangieren
Ohne akkurate Sicherung von Träger und Ladung nützt das beste Produkt nichts.
Ein wichtiger Tipp des KFZ-Sachverständigen Johann Brouwer: Vergessen Sie nie Ihre Ladung auf dem Dach oder am Heck. Sonst kann das Einfahren in Tiefgaragen und das Rückwärtsparken ausgesprochen teuer werden.
mit freundlicher Unterstützung der GTÜ
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